Aktiv Mitwirkende in der Erbengemeinschaft sind 2 Personen: Ich selbst, Miterbe, der, ordnungsge- mäß bevollmächtigt, bisher alle Rechtshandlungen für die 12 inländischen Kleinerben (Erbanteil je 2%) wahrgenommen hat, und der jetzt von "seinen" Erben mündlich beauftragt wurde, ihnen zu helfen, an das begehrte Geld zu kommen. ... Jetzt erfahre ich, dass diese Gelder (ca. 800.000,00 EUR) von dem Nachlasskonto auf ein sogenanntes "Abwicklungskonto" bei einer anderen Bank gebucht wurden. ... Nicht, dass jetzt auf diesem Privatkonto viel Geld zusammengeschoben wird, das dann auf den Nachlasskonten zur noch ausstehenden Begleichung der Erbschaftssteuer fehlt.