Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Würde dies anders aussehen wenn meine Mutter eine Scheidung in der Schweiz anfangen würde wo ja auch AHV Gelder und Pensionskassen geteilt werden?
Die Ehescheidung in der Schweiz wird (auch für Ausländer) nach schweizerischem Recht durchgeführt, Art. 61 Abs. 1 IPRG. Je nachdem, wie lange die Ehe gedauert hat, je nach Alter, Gesundheit, beruflicher Ausbildung, Erwerbsaussichten und finanzieller Leistungsfähigkeit der Ehepartner kann mindestens für eine gewisse Zeit ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den anderen Ehepartner bestehen. Weiter besteht ein Anspruch auf eine Teilung des während der Ehe gebildeten Vermögens und darauf, dass die Pensionskassenguthaben beider Ehegatten zusammengerechnet und dann je zur Hälfte aufgeteilt werden.
Wenn Ihr Vater aber nur eine AHV-Rente bekommt, wird er evtl. nicht in der Lage, einen Unterhalt für Ihre Mutter zu erbringen, weil ihm das Geld selbst nicht ausreicht.
„Für Fälle, in denen zufolge Scheidung die Geldmittel für den Unterhalt der (ehemaligen) Ehegatten knapp bemessen sind, hat das Bundesgericht für die Rentenbemessung klare Regeln entwickelt. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung gilt in sämtlichen Bereichen des Familienrechts der Grundsatz, dass bei der Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen der zahlungspflichten Partei "in jedem Fall das Existenzminimum zu belassen ist", Quelle: http://www.eheanwalt.ch/fragen-und-antworten/
Hier ist das Programm zur Unterhaltsberechnung
http://www.gerichte-zh.ch/themen/partnerschaft/hilfen/unterhaltsberechnung.html
Hier ist weitere Info
http://www.eheanwalt.ch/fragen-und-antworten/
https://www.ehescheidung.ch/ehescheidung/ehegatten-unterhalt-uebersicht/unterhalts-festsetzung
2. Wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und meine Eltern im Juni das Land verlassen müssen, würde die Scheidung dann in Russland nach schweizerischem Recht fortgeführt? Bzw. ist ein Übertrag des Verfahrens über 2 Länder möglich?
In Russland wird die Ehescheidung von Russen immer nach russischem Recht durchgeführt. Wenn ein Verfahren in Schweiz läuft, werden Gerichte in Russland kein Verfahren einleiten.
3. Wenn nicht, gibt es irgendetwas das meine Mutter unternehmen kann um nicht mit leeren Taschen in ihre Heimat zu reisen wo sie absolut nichts mehr hat?
entfällt
4. Wie sieht es aus wenn meine Mutter bis zum Verfahrensende in der Schweiz bleibt während mein Vater zurückreist?
Grundsätzlich werden die Ehegatten persönlich angehört. Von der persönlichen Anwesenheit der Ehegatten kann nur ausnahmsweise abgesehen werden, wenn einer Partei das Erscheinen objektiv unmöglich oder offensichtlich unzumutbar ist (Landes- oder Ortsabwesenheit von grosser Dauer oder Distanz, körperliche oder geistige Gebrechen, Gefängnisaufenthalt im Ausland etc.). Die Anhörung hat dann rechtshilfeweise, telefonisch oder allenfalls auf schriftlichem Weg zu erfolgen und es ist zu prüfen, ob die Person zusätzlich einer Vertretung bedarf (Quelle: BSK ZGB I-Gloor, N 7 f. zu Art. 111 ZGB).
D.h., dass das Gericht wird versuchen, Ihren Vater persönlich zu erreichen und der 1. Termin evtl. leer läuft, dann aber bei Nichterreichbarkeit die Ehescheidung durchführt.
5. Was ist wenn er in dieser Zeit das ganze Geld verbraucht?
Dann bekommt Ihre Mutter kein Geld. Um das zu verhindern, soll sie eine vorsorgliche Verfügung beim Gericht beantragen. In diesem Fall trifft das Gericht die notwendigen Massnahmen. Hier ist weitere Info:
https://www.lexwiki.ch/vorsorgliche-massnahmen/
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 10.02.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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