Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, ich bitte um ausführliche Beantwortung, evtl. auch unter Angabe von §§, folgender Fragen: - Noch-Mann bietet im Rahmen der Verhandlungen einer Scheidungsvereinbarung einen nachehelichen Unterhalt von 20.000,00 Euro als Einmalzahlung an. Gleichzeitig führt sein Anwalt aus, dass aufgrund Vermögen meinerseits bei Trennungszeitpunkt (ca. 50.000,00) ich sowieso keinen nachehelichen Unterhalt mehr erhalten würde. ("Bei einem Vermögen von mind. 50.000,00 ist es zumindest vertretbar, dass .... 1/3 dieses Vermögens für den eigenen Unterhalt einsetzt.