Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich weise darauf hin, dass dies nur einer ersten Orientierung über die bestehende Rechtslage dient. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende der Ausführung. Zu Ihren Fragen:
Darlehensforderungen verjähren nach 3 Jahren. Die Verjärung beginnt aber erst mit der Kündigung des Darlehens.
Dies ergibt sich aus §488 BGB
. Daher ist das Darlehen derzeit noch nicht verjährt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Breite Str. 147 - 151
50667 Köln
Tel.: 0221/ 272 4745
Fax: 0221/ 272 4747
www.anwalt-wille.de
anwalt@anwalt-wille.de
Hinweis
Die vorstehende Beantwortung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Die von mir gegebene Antwort ist eine überblicksartige Beantwortung. Außerdem ist die Beantwortung der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars und kann - insbesondere in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Versicherungsbedingungen, Gerichtsurteile, Schreiben von Dritten) nicht vorlagen - eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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Diese Antwort ist vom 26.02.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
26.02.2008 | 13:42
Sehr geehrter Herr Wille,
ich danke Ihnen für die zügige Behandlung meines Themas. Nun eine letzte Nachfrage: Weil es sich um meinen Bruder handelt, existieren keine Schuldscheine, sondern ausschließlich die Bankbelege. Ist ein Schuldschein überhaupt zwingend? Und muss ich ihm - bevor ich den Rechtsweg beschreite - letztmalig eine Frist setzen, seine Schulden zu begleichen? Danke nochmals für Ihre Bemühung.
Freundliche Grüße aus der Hauptstadt
Ergänzung vom Anwalt
28.02.2008 | 20:08
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie müssen keinen Schuldschein haben, aber im Streitfall müssen Sie darlegen und beweisen, daß Sie ein Darlehen gegeben haben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille