Text der Anklageschrift im Detail: "Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt,
versucht zu haben, in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen zu beschädigen, indem er durch Vorspjegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen lrrtum erregen wollte, wobei er gewerbsmäßig handelte und durch dieselbe Handlung gewerbsmäßig zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde hergestellt zu haben, strafbar als Versuchter Betrug in Tateinheit mit Urkundenfätschung gemäß ss 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 1. ... Meine Frage daher: Kann ich die Hauptverhandlung noch abwehren und mit einer Strafe davon kommen, mit der ich als nicht vorbestraft gelte? ... Eine Hauptverhandlung kostet mich noch mehr Nerven und Geld, das ich nicht habe.