Hallo, Vor kurzem bin ich nach frankreich gezogen mit offizieller abmeldung bei der meldebehörde in meiner alten heimat, jedoch ohne angabe des künftigen verbleibs da ich noch keine wohnung habe. in der alten heimat laufen noch offene anklageschriften bzw befürchte ich das bald ein gerichtstermin erfolgen wird. es handelt sich in dem fall um betrug, kein hoher streitwert. bin auch wegen betrug vorbestraft und alle kommenden anklageschriften werden laut richter mit dem letzten urteil einbezogen. meine frage ist was nun zu tun ist? ... - kann ich auch einen brief an das amtsgericht schreiben, mit der bitte das sie strafbefehl erlassen sollen (ohne gerichtsverhandlung) da ich auch schwanger bin und von frankreich in die alte heimat sind es immerhin 600km und ich hab auch nicht die finanziellen mittel für die reise ich habe jetzt auch einen brief an amtsgericht und staatsanwaltschaft geschickt, mit dem hinweis das ich nach frankreich gezogen bin und sobald ich eine wohnung beziehe, ich die neue adresse unverzüglich mitteile. über ostern fahre ich aber nochmal in die alte heimat um meine restlichen sachen aus der wohnung zu holen, kann die polizei mich da auch abfangen wenn sie wind davon bekommen?