Eigentumswohnung/Zugewinn
vom 7.11.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Um dies zu vermeiden überlege ich, die Wohnung unserem volljährigen Sohn zu schenken, mit Niessbrauch fuer mich. Danach bin ich nicht mehr der Eigentümer der Wohnung, d.h. diese zählt nicht zum Endvermögen bei einer Scheidung, sondern nur noch zum Anfangsvermögen, ist dies richtig? ... Fristen (muss die Schenkung eine gewisse Zeit vor der Scheidung stattgefunden haben?)