Sicherung des Aufenthaltsrechts meiner Kinder in DE nach Rückkehr aus Lettland
vom 31.7.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Manuel Kruppe / Geithain
Ich beabsichtige, meine Kinder – beide Deutsche, 6 und 7 Jahre alt, mit früherem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland – mit Zustimmung der lettischen Mutter nach Deutschland zurückzubringen. Ich habe: •Zustimmung zur Reise (nachweislich) •ein Bailiff-Protokoll, in dem der Wille der Kinder dokumentiert ist •ein psychologisches Gutachten, das bestätigt, dass die Kinder beim Vater emotional stabiler sind •deutsche Infrastruktur (Wohnung, Anmeldung, Schulstart) Frage: Kann ich auf dieser Basis in Deutschland das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten – auch wenn der gewöhnliche Aufenthalt formal noch Lettland ist – oder empfiehlt sich eine strategisch verzögerte Antragstellung nach Rückkehr (Plan A)? Wer hat nun recht und wie genau soll ich vorgehen um meine Kinder sicher nach Deutschland zu bekommen?