Im Rahmen dieses Vertrags würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, den nachehelichen Unterhalt auszuschließen oder maximal zu begrenzen, insbesondere wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse in unserer Ehe sehr ungleich sind. Hier sind einige Details, die für die Beurteilung meines Anliegens relevant sind: 1.Einkommens- und Vermögensverhältnisse: - Ich habe ein deutlich höheres Einkommen und Vermögen als der andere Ehepartner. Die Ehepartnerin lebt aktuell mit ihrem Kind aus einer Vorehe von Bürgergeld und dies schon seit mehreren Jahren - Der "benachteiligte Partner" wird während der Ehe hauptsächlich Hausarbeit und Kindererziehung (Kind aus Vorehe) nachgehen und wird daher keine nennenswerten eigenen Einkünfte erzielen. - Ich strebe daher an, im Falle einer Scheidung nachehelichen Unterhalt auszuschließen bzw. maximal zu reduzieren. 2.Dauer der Ehe und Lebenssituation: - Der "benachteiligte Partner" hat derzeit keine eigenen Einkünfte oder ist nicht in der Lage, nach einer Scheidung selbstständig für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, wie vor der Ehe, Bezug von Bürgergeld. 3.Ziele des Ehevertrags: - Ich möchte eine klare Regelung treffen, die mich im Falle einer Scheidung rechtssicher absichert und gleichzeitig für beide Seiten fair ist.