18.10.2015
von Rechtsanwältin Simone Sperling
Sehr geehrte Damen und Herren, meine nun volljährige (studierende) Tochter hat über das Jugendamt die Unterhaltsberechnung für uns geschiedene Eltern vornehmen lassen. ... Der Kindesvater hat nur anteiligen Unterhalt überwiesen, die Restzahlung ist strittig, er kommt in eigener (nicht durch Rechtsanwalt vertreten) uns nicht offen gelegter Berechnung zu abweichenden Werten, der Jugendamtsmitarbeiter ist aktuell erkrankt. ... Es liegt ein Titel vor, der bereits für 2004 mehr Unterhalt belegte, als bislang mit Volljährigkeit gezahlt wurde.