mein Sohn hat dieses Jahr im Juli sein Abitur erlangt mit 19 Jahren. Er hat sich im Anschluss an einigen Unis beworben und wurde abgelehnt. Er möchte es nun zum kommenden SS 2025 erneut versuchen an weiteren Unis.
Sein Vater möchte nun die Unterhaltszahlungen kürzen auf die Hälfte.
Gibt es hierzu aktuelle Rechtsprechungen? Der Vater sagt, er müsse nur bis 4 Monate nach Schulabschluss den vollen Unterhalt zahlen. Danach sei es dann mein Problem.
Das Kind hat noch keine abgeschlossene Erstausbildung und nach meinem Kenntnisstand müssen wir als Eltern, das Kind bis zum Abschluss der Erstausbildung durch Unterhalt unterstützen.
Ihnen ist zwar zuzustimmen, dass Eltern bei volljährigen Kindern Unterhalt zahlen, bis diese ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben.
Dieser Anspruch des Kindes besteht auch für die Zeit zwischen Abitur und Studiumaufnahme. Aberdas gilt nicht zeitlih unbegrenzt und insoweit ist dem Kindesvater zuzustimmen, dass dieser Zeitraum auf vier Monate (das OLG Hamm hat sogar nur drei Monate akzeptiert) begrenzt ist.
Insoweit hätte das Kind also dann die Verpflichtung, selbst für seinen Unterhalt aufzukommen, kann also keine "Dauerfreizeit" bis zum Studiumbeginn machen, sonden muss sich dann eine Beschäftigung suchen.
Sofern der Vater um die Hälfte kürzen will, sollte man das hinnehmen, denn es besteht durchaus die Möglichkeit, den Unterhalt dann komplett einzustellen.