5.10.2005
von Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Tochter aus erster Ehe ist letzten Monat 18 Jahr alt geworden und ich habe die Unterhaltszahlungen, die ich die letzten 16 Jahre getätigt habe, eingestellt. ... Die Daten meiner Exfrau : erneut verheiratet, Tochter lebt mit im Haushalt (momentan nicht bis zum Abschluß der unter Punkt 5 genannten "Schultätigkeit") 4. meine bisherigen Unterhaltszahlungen : 379 € 5. Tätigkeiten meiner Tochter : Schulische und praktische Vorbereitung auf die Ausbildung zur Friseurin in Konstanz (Wohnort Wedel in Schleswig Holstein) mit dem Ziel, die Ausbildungszeit im eigenen Betrieb meiner Exfrau zu verkürzen Momentan Erwartung der "ggü. liegenden Partei": Ich zahle weiterhin Unterhalt so wie bisher Meine Erwartung : a) Zumindest Minimierung der Unterhaltszahlung b) Beteiligung meiner Exfrau am Unterhalt c) und ganz besonders die Frage wie soll ich mich verhalten, da das Einkommen bei einer selbstständigen nach Abzug der "Schwarzgeldkasse" immer so eine Sache ist.