Guten Tag, folgendes Szenario liegt bei mir vor: - Trennungsjahr ist gerade vorbei, Scheidungsantrag ist bereits eingereicht, ich zahle nun Eheunterhalt und Kindesunterhalt. - Mit in die Berechnung des Einkommens für Ehe- und Kindesunterhalt wurde ein Wohnvorteil gerechnet, da ich in der "Ehe-Wohnung" weiterhin wohne, die Partnerin ist bereits mit ihrem neuen Partner zusammengezogen und wohnt auch schon seit einem Jahr mit diesem zusammen (also mehr oder weniger nach der Trennung mit diesem zusammengeziogen) - Die Wohnung, die ich noch bewohne, ist keine (!) ... Mir gehören 25% des Hauses (Bruchteilseigentum), 25% meiner Ex-Partnerin, 50% den Ex-Schwiegereltern. - Ich zahle keine Miete für die gesamte Wohnung. ... Diese Einnahmen werden bei der Ermittlung des Eheunterhaltes berücksichtigt. - Schulden auf dem Haus sind keine vorhanden. - Ich bekomme logischerweise keine Mieteinahmen von den 75% der vermieteten Wohnfläche Meine Frage nun: muss denn überhaupt auf meiner Seite ein Wohnvorteil berücksichtigt werden, da ich nur meinen Anteil bewohne und sogar noch für die 5% größere Wohnung Miete zahle?