von Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Wohnte bis 31.07.18 bei der Mutter, die Kindergeld erhielt und natürlich Kindesunterhalt von mir gemäß Düsseldorfer Tabelle (160%). ... Dafür zahlt sie aktuell keinen Kindesunterhalt. ... Kann ich, zu welchem Zeitpunkt auch immer, dann problemlos Kindesunterhalt fordern btw.