Es besteht folgende Situation: -ich befinde mich mit meiner Frau im Scheidungsprozess (Scheidung eingereicht im Sep 2022) -ich zahle bzw. muss Trennungsunterhalt i.H.v. 1400 € p.m. zahlen -Dauer der Ehe 20 Jahre -2 Kinder, beide über 18, aktuell im Rahmen eines FsJ im Ausland lebend -Meine Frau fordert nachehelichen Unterhalt aufgrund ehebedingter Nachteile, ggf. über eine außergerichtliche Einigung -Begründung: wir haben von 2008-2017 im Ausland gelebt (4 Einsätze in Osteuropa und Afrika) -Ursprünglicher Auslöser war meine Tätigkeit, jedoch war meine Frau absolut einverstanden mit dieser Entscheidung, auch, weil es unsere finanzielle Situation als Familie maßgeblich verbesserte -Sie begann dann umgehend selbst, ihre Karriere im Ausland zu forcieren (kleinere Projekte im ersten Einsatzland, Praktika in einem weiteren Land) und fand dann während des zweiten Einsatzes auch recht schnell eine Teilzeitbeschäftigung, die sie vorrangig deshalb annahm, weil es sie inhaltlich interessierte -Im dritten Einsatzland waren die Optionen für sie dann wieder begrenzt, weshalb ich sie motivierte, sich selbst auf Auslandsprojekte zu bewerben (meine Perspektiven waren zu der Zeit unsicher), was kurze Zeit später auch realisiert wurde -Der Einsatz im vierten Einsatzland (Afrika) ist demnach auch in der Entsendung meiner Frau begründet, wobei ich mit ausreisen und von dort quasi dauerhaft im Homeoffice arbeiten konnte, was allerdings mit vielen Dienstreisen verbunden war -Anschließend kehrten wir nach Deutschland zurück, waren beide auf Jobsuche -Meine Frau fand noch vor mir eine befristete Tätigkeit (18 Monate), ich dann wenig später eine unbefristete -In 2019 nahm meine Frau eine Folgetätigkeit auf, der sie bis heute nachgeht -Ich wurde in 2019 arbeitslos, fand im gleichen Jahr aber auch wieder eine Arbeit -In 2020/2021 erfolgte dann die Trennung -Meine Frau fordert nachehelichen Unterhalt, weil sie bedingt durch die Auslandsaufenthalte und Kinderbetreuung ihre berufliche Karriere nicht so forcieren und gestalten konnte wie das unter inländischen Bedingungen möglich gewesen wäre (ihr aktueller Verdienst fast 5000 € brutto p.m.) -Ich kann die Forderung nicht nachvollziehen und meine Frage ist: sollte ich vor Gericht gehen und wie wären meine Chancen dort, der Unterhaltsforderung nicht oder nur in geringem Umfang nachkommen zu müssen, oder sollte ich versuchen, mich außergerichtlich zu einigen? -Meine Anwältin schätzt die Erfolgschance auf 50:50 -Zusatzinfo: das zuständige OLG verfolgt die 1/3 Regelung, so dass ich aufgrund der langen Ehedauer von 20 Jahren 6-7 Jahre Unterhalt zahlen müsste Vielen Dank!