Wohnvorteil bei der Berechnung des Eheunterhalts
vom 9.1.2025
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
. - Mit in die Berechnung des Einkommens für Ehe- und Kindesunterhalt wurde ein Wohnvorteil gerechnet, da ich in der "Ehe-Wohnung" weiterhin wohne, die Partnerin ist bereits mit ihrem neuen Partner zusammengezogen und wohnt auch schon seit einem Jahr mit diesem zusammen (also mehr oder weniger nach der Trennung mit diesem zusammengeziogen) - Die Wohnung, die ich noch bewohne, ist keine (!)