Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im august 2014 erstmals einen Antrag auf Kindergeld für meine Tochter gemacht der im November 2014 abgelehnt wurde. ... Ich hatte nun eine Rechtsberatung in 2024 gemacht, die bestätigt das ich Anspruch auf Kindergeld habe (siehe link unten) (ggf. hat sich die Rechtslage geändert zwischenzeitlich) https://www.frag-einen-anwalt.de/Kindergeld-im-Ausland-fuer-deutsche-Kinder--f420125.html Ich habe nun Anfang April 2024 erneut einen Antrag auf Kindergeld gestellt mit der bitte um Erhalt des Kindergeld einschließlich des maximal rückwirkenden Zeitraums. ... Der maximal rückwirkende Zeitraum ist in der Regel 6 Monate vor Antragsstellung (§ 70 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes, `Die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld erfolgt rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.`) Meine Frage ist nun, da ich einen Antrag in 2014 gestellt habe (der allerdings abgelehnt wurde) und nun einen in April 2024 gestellt habe könnte das Kindergeld 6 Monate vor April 2024 festgesetzt/ausgezahlt werden oder könnte es möglich sein, das das Kindergeld sogar ab 2014 ausgezahlt wurde, da die erstmalige Antragstellung für meine Tochter in 2014 war?