Ich befinde mich in einer Scheidung und meine Frau hat einige Daten manipuliert. ... Jetzt behauptet sie, sie hätte ein Darlehen von der GbR erhalten, da sie zu viel entnommen hätte, was natürlich den Zugewinn schmälert (es geht nicht gerade um wenig Geld). Die Frage, die sich jetzt stellt ist, meine Ex-Frau hat falsche Auskünfte gegeben und ich bin der Meinung, dass man die Gegenseite zuerst auffordern sollte die Auskünfte nachzubessern und dann ggf. den Wertermittlungsanspruch (§ 1379 Abs. 1 S. 2 BGB) durchzusetzen.