In folgender Angelegenheit bitte ich um Fragenbeantwortung, wozu folgende Fakten vorliegen: -2006: Trennung, die KM voll erwerbstätig, betreut nun alleinerziehend das 1999 geborene Kind; -2007: notarieller Ehevertrag, der KU dynamisiert i.H. v. 160% des Regelbetrages, seitens des KV tituliert; -2008-2010: schwieriger Scheidungsverlauf -2011 Wechsel der nun 12-jährige Tochter auf ein stattliches Gymnasium mit angeschlossenem Internat in 100 km Entfernung; kommt in 14-tägigem Rhythmus (Freitagnachmittag-Sonntagabend), zum KV und zur KM nach Hause; KV zahlt weiterhin seinen KU (440,-€), wovon die KM die Internatskosten i.H. von 390,-€ sowie sämtliche anderen Bedarfs- und Nebenkosten zahlt und selbstredend den pekuniären Fehlbetrag (mitunter z:B. 10 von 14 Schul-FeWochen), ausgleicht; -Juni 2013: nach einer (pubertätsbegründeten) Auseinandersetzung zw. ... 2. aktuell bin ich zu einer detaillierten Auskunftserteilung, Unterhaltszahlung unter Androhung einer Klage, sowie zur Verzichtserklärung mit Bezug auf titulierte Kindesrechte aus dem Ehevertrag, vom Anwalt des KV aufgefordert worden.