Hier die Hintergründe: - Frau P. ist polnische Staatsbürgerin, lebt in Deutschland und ist in Deutschland gemeldet (Hauptwohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt) - Am Wochenende und in den Ferien lebt Frau P. auch zeitweise in Polen im Haus der Familie - Frau P. ist in Deutschland sozialversicherugspflichtig beschäftigt, gesetzlich krankenversichert und unbeschränkt steuerpflichtig - Ihre beiden 8-jährigen Töchter leben seit einem halben Jahr bei ihrem Vater in Polen und gehen dort zur Schule - Bisher wurde Frau P. für Ihre beiden Töchter volles Kindergeld gezahlt (wohnten beide auch in DE) - Frau P. ist mit dem polnischen Kindsvater verheiratet - Der polnische Kindsvater ist in Polen selbständig und verdient umgerechnet ca. 2.500 Euro/Monat - Der Kindsvater lebt in Polen mit den beiden Kindern in dem gemeinsamen Haus der Familie - In Polen wurde kein Kindergeld beantragt (500+) und es wird auch keine Leistung in Polen beansprucht Die Familienkasse wurde durch die Meldebehörden informiert, dass die Kinder nach Polen gezogen sind und droht nun damit, dass das Kindergeld zurück gezahlt werden muss wenn keine Nachweise zur Anspruchsprüfung erbracht werden Die Familienkasse fordert folgende Nachweise: - Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid der polnischen Erziehungsleistung 500+ - Nachweis und Infos zum sozialversicherungsstatus des Kindsvaters in Polen Meine Fragen: 1.) Steht Frau P. für die beiden in Polen (EU) wohnenden Kinder volles Kindergeld zu? ... Wenn Frau P. in Polen keine Leistungen bezieht und auch nicht beantragen will, wird dann trotzdem der mögliche Anspruch angerechnet?