Unterhaltszahlung im Monat des Eintritts der Volljährigkeit
vom 15.9.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Manuel Kruppe / Geithain
Ich habe folgendes Anliegen bezüglich Unterhaltszahlung für den Monat, in dem meine beiden Kinder 18 Jahre alt geworden sind. - ich habe zwei Töchter, die mittlerweile beide volljährig sind. Für beide Töchter gibt es titulierte Unterhaltsurkunden des Jugendamtes. Für meine ältere Tochter war das Jugendamt Hamburg Altona zuständig, für meine jüngere Tochter das Jugendamt Winsen/Luhe (Niedersachsen) - im Monat, als meine in Hamburg lebende Tochter 18 Jahre als wurde, habe ich noch den vollen Unterhalt an das Jugendamt überwiesen.