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Residenzmodell wegen Vollzeitjob präferiert

10. September 2024 16:15 |
Preis: 55,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der kürzlich erfolgten Trennung und dem Auszug meiner Ex-Frau leben unsere beiden Kinder (Tochter: 8 Jahre + Sohn: 10 Jahre) bei der Mutter, deren Wohnung von unserer ehemaligen Familienwohnung fußläufig erreichbar ist (10 min. Fußweg). Mit dem Auszug der Mutter war für mich eigentlich klar, dass die Kinder zukünftig im "klassischen" Residenzmodell betreut (70% Mutter, 30% ich) werden, wobei ich die Betreuung jedes zweite Wochenende bzw. jeweils eine Nacht unter der Woche übernehme. Ich arbeite Vollzeit als Führungskraft in einem vergleichsweise anspruchsvollen Job, der tendenziell regelmäßig Flexibilität erfordert, meine Ex-Frau arbeitet hingegen in Teilzeit (70%). Nun möchte meine Frau wider Erwarten mehr Zeit für sich und fordert von mir ein Wechselmodell (50:50, im Wochenwechsel), welches ich aber mit meiner Arbeit kaum vereinbaren kann. Leider gewährt mir mein Arbeitgeber kaum Flexibilität. Wäre es anders, wäre ich natürlich gerne bereit, mich mehr einzubringen. Die Situation ist aber nunmal so, wie sie ist. Nun meine Frage: Kann mich meine Frau zwingen, mich 50% statt 30% um die Kinder zu kümmern?

Mit freundlichen Grüße
Marc W.

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Ihre zukünftige Ex-Frau kann Sie nicht direkt zwingen, ein Wechselmodell umzusetzen, wenn dies für Sie aufgrund beruflicher Verpflichtungen nicht machbar ist.

Sie kann dies aber außergerichtlich fordern und auch einklagen.

Die Erfolgsaussichten hierfür halte ich aber für fraglich. Bei gerichtlichen Entscheidungen wird allein das Kindeswohl als Maßstab angesetzt und im Rahmen dessen auch die beruflichen und persönlichen Umstände der Eltern berücksichtigt, weil diese auch Auswirkungen auf das Kindeswohl haben. Die Betreuung der Kinder muss natürlich altersangemessen sichergestellt sein, was bei Ihren Arbeitszeiten nicht gegeben sein dürfte.

Wichtig und besser ist es, wenn beide Elternteile im Sinne des Kindeswohl eine Lösung finden. Ein familiengerichtlicher Rechtsstreit ist für alle Beteiligten belastend: Die Kinder werden angehört, das kann durch das Gericht selbst erfolgen, jedenfalls aber wird ein Verfahrenspfleger bestellt, welcher dies tut. Auch Sie beide Elternteile werden angehört, ferner wird das Jugendamt hinzugezogen.

Möglicherweise kann Ihnen eine Mediation helfen, um eine gute Lösung zu finden. Wenn beide Eltern dazu bereit sind, kann das trennungsbegleitend Sinn machen.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt-Syroth
Rechtsanwältin

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