Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Ihre zukünftige Ex-Frau kann Sie nicht direkt zwingen, ein Wechselmodell umzusetzen, wenn dies für Sie aufgrund beruflicher Verpflichtungen nicht machbar ist.
Sie kann dies aber außergerichtlich fordern und auch einklagen.
Die Erfolgsaussichten hierfür halte ich aber für fraglich. Bei gerichtlichen Entscheidungen wird allein das Kindeswohl als Maßstab angesetzt und im Rahmen dessen auch die beruflichen und persönlichen Umstände der Eltern berücksichtigt, weil diese auch Auswirkungen auf das Kindeswohl haben. Die Betreuung der Kinder muss natürlich altersangemessen sichergestellt sein, was bei Ihren Arbeitszeiten nicht gegeben sein dürfte.
Wichtig und besser ist es, wenn beide Elternteile im Sinne des Kindeswohl eine Lösung finden. Ein familiengerichtlicher Rechtsstreit ist für alle Beteiligten belastend: Die Kinder werden angehört, das kann durch das Gericht selbst erfolgen, jedenfalls aber wird ein Verfahrenspfleger bestellt, welcher dies tut. Auch Sie beide Elternteile werden angehört, ferner wird das Jugendamt hinzugezogen.
Möglicherweise kann Ihnen eine Mediation helfen, um eine gute Lösung zu finden. Wenn beide Eltern dazu bereit sind, kann das trennungsbegleitend Sinn machen.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
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