Hauskauf von Ehepaar bei ungleichem Eigenkapital
vom 17.6.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Die Hauskosten (500k EUR) sollen nun zu 300k EUR aus Eigenkapital des Ehepartners A (durch Schenkung der Eltern) finanziert werden. ... Das Haus wurde explizit nicht erwähnt • Grundsätzlich gilt die gesetzliche Zugewinngemeinschaft mit Ausnahmen. • Vom Zugewinnausgleich ausgenommen sind: •Schenkungen, Erbschaften, Ausstattungen •Bestimmte Immobilien von Ehepartner A •Kapitalvermögen beider Ehegatten • Auch Wertsteigerungen, Verluste und Schulden in Bezug auf dieses ausgenommene Vermögen bleiben unberücksichtigt. • Auch Surrogate (Ersatzgegenstände) sind vom Zugewinn ausgenommen, sofern dokumentiert. 1.Wie kann sichergestellt werden, dass bei einer Trennung und einem erforderlichen Verkauf das eingebrachte Eigenkapital des Ehepartners A fair berücksichtigt wird?