Wohnvorteil bei der Berechnung des Eheunterhalts
vom 9.1.2025
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Guten Tag, folgendes Szenario liegt bei mir vor: - Trennungsjahr ist gerade vorbei, Scheidungsantrag ist bereits eingereicht, ich zahle nun Eheunterhalt und Kindesunterhalt. - Mit in die Berechnung des Einkommens für Ehe- und Kindesunterhalt wurde ein Wohnvorteil gerechnet, da ich in der "Ehe-Wohnung" weiterhin wohne, die Partnerin ist bereits mit ihrem neuen Partner zusammengezogen und wohnt auch schon seit einem Jahr mit diesem zusammen (also mehr oder weniger nach der Trennung mit diesem zusammengeziogen) - Die Wohnung, die ich noch bewohne, ist keine (!) Eigentumswohnung. Sie ist eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, in dem es 4 Wohnungen gibt.