Die Belohnung für Ehebruch und Vaterentzug, wie sich diese Beistandschaft für mich darstellt, beläuft sich nach Abzug des Selbstbehalts bei mir momentan auf etwa 600 Euro, wodurch ich mich glücklich schätzen darf, nach Abzug der Miete und Nebenkosten noch etwa 450 Euro für Nahrung und Kleidung, sowie meine Kosten der Kinder übrig zu behalten. ... Meine Wohnung in der Heimat kostet mich 590,- Euro warm, statt der zugebilligten EUR 410,- Warmmiete für eine Wohnung entsprechend dem Lebensstandard, den nach Auffassung eines OLG Düsseldorf ein von seinen Kindern getrennter Unterhaltszahler noch haben und seinen Kindern gegenüber darstellen darf, die ihn entsprechend dieses auch für die Kinder neuen Lebensstandards in Erinnerung behalten werden, was sicherlich nicht nur für den Unterhaltsvater, sondern auch für die Zukunft seiner Kinder traumatisierend wirken wird (weshalb ich das deutsche Unterhaltsrecht, die von irgendeinem OLG aufgestellten Tabellen, und schließlich das Wirken der Jugendämter stur nach dieser Tabelle für eine Kindeswohlgefährdung halte.