In meiner Wohnung wurde durch den beauftragten Handwerker der Verwaltung erstmalig vor 17 Monaten ein Schaden an meiner Fußbodenheizung festgestellt, zwei Leitungen sind verstopft, was den Austausch des Heizkreisverteilers in meiner Wohnung nötig macht. ... Gemeinschaftsordnung ist der Verwalter einmal pro Jahr berechtigt, die Wohnung zwecks Begutachtung des Gemeinschaftseigentums, zu betreten. ... Der Beiratsvorsitzende hat allein darüber entschieden, das in unserem Haus alle Türen gestrichen werden, es wurden weder Eigentümer noch die anderen Beiräte zu der Durchführung befragt oder bzgl. der Farbe befragt, da es sich um Schönheitsarbeiten handle, habe er allein entschieden. 3.