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65 Ergebnisse für versicherungspflicht alg sgb bezug

Familienkrankenversicherung Ehemann Rentner
vom 17.11.2020 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Mein Ehemann geht im Mai 2022 im Alter von 69 Jahren in Rente (durchgehend sozialversicherungspflichtig gearbeitet). Ich arbeite als sozialversicherungspflichtige Angestellte in Teilzeit und möchte zum Dezember 2024 im Alter von 58 Jahren mit der Arbeit aufhören (zu dem Zeitpunkt 37 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet). Kann ich mich bei meinem Mann der einen Status als Rentner hat, familienversichern lassen oder muss ich mich in der Krankenversicherung pflichtversichern und wie hoch ist der Beitrag der KV.
Wechsel von der PKV in die GKV bei vorübergehender Arbeitslosigkeit
vom 3.6.2019 55 € Historischer Preis
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Meiner Recherche nach müsste ich 4 Wochen ALG I beziehen, damit die eingetretene Versicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit in der Form von mir genutzt werden kann, dass ich diese auch im neuen Beschäftigungsverhältnis weiter nutzen kann. ... Würde sich so eine Sperre nur auf den Bezug des ALG I und nicht auf das Eintreten der Versicherungspflicht beziehen? ... Oder würde die Versicherungspflicht dann erst später eintreten?
Wechsel priv. Krankenvesicherung (PKV) in gesetztl. Krankenversicherung (GKV)
vom 10.10.2018 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
- derzeit privat krankenversichert (seit ca. 20 Jahren) - Arbeitsvertrag wurde durch Arbeitnehmer gekündigt wg. Arbeitgeberwechsel - zwischen den Beschäftigungsverhältnissen wird 1 Monat Arbeitslosigkeit bestehen Besteht die Möglichkeit die Arbeitslosigkeit für den Wechsel in die GKV zu nutzen? weitere Informationen: - Meine Frau ist freiwillig in der GKV.
Familienversicherung nach Heirat (§ 10 SGB V)
vom 28.6.2017 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich bin Angestellter, also nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 5 SGB V: Versicherungspflicht">§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V</a> pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. ... <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 5 SGB V: Versicherungspflicht">§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V</a> ausgeschlossen wird. 1. ... Kann man auf die Antragstellung von Leistungen, wie ALG I, verzichten und damit die Pflichtversicherung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 5 SGB V: Versicherungspflicht">§ 5 Abs.
Arbeitslos nach Kündigung durch Arbeitgeber, kein VS Schutz kein ALG I
vom 15.5.2017 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Damit steht sie weiterhin bzw. ab 1.5. ohne Versicherungsschutz da, da ihre frühere gesetzliche Kasse (TK) sie erst wieder aufnimmt, wenn sie aufgrund des Bezuges von ALG versicherungspflichtig wird. ... Bzw. wie ist es bei dieser Gemengelage möglich, ALG bewilligt zu bekommen, damit sie wieder (Rückwirkend per 1.5.2017) versichert ist.
Transfergesellschaft PKV oder KGV Krankenversicherung
vom 17.1.2017 35 € Historischer Preis
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sehr geehrte Damen und Herren, ich war von 1995 -31.12.2015 in der PKV Krankenversichert. 01.01.2016 - 31.12.2016 ( Transfergesellschaft) wechsel in GKV aufgrund Bezug vonTransfer Kurzarbeitergeld ( Einkommen oberhalb Versicherungspflichtgrenze) ab 01.01.17 weiterhin in der Transfergesellschaft beschäftigt, jedoch erhalte ich kein TransferKUG ,mein Gehalt wird zu 100% vom ehemaligen Arbeitgeber übernommen ( Einkommen oberhalb Versicherungspflichtgrenze) 30.06.2017 Ende der Mitgliedschaft in der Transfergesellschaft, ich werde dann vermutlich ALG1 beantragen.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Versicherungspflicht ruht
vom 30.6.2016 65 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Laut § 28a SGB III Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag : Die Versicherungspflicht nach Absatz 1 ruht, wenn während der Versicherungspflicht nach Absatz 1 eine weitere Versicherungspflicht (§§ 25, 26) oder Versicherungsfreiheit nach § 27 eintritt. Eine geringfügige Beschäftigung (§ 27 Absatz 2) führt nicht zum Ruhen der Versicherungspflicht nach Absatz 1.
Elterngeld: Beitragsfreiheit bei Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
vom 30.9.2015 112 € Historischer Preis
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Anspruch auf ALG 2 entsteht nicht, da das Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft, der sie angehört, zu hoch ist. ... Bedeutet dies, dass, wenn die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V entsteht, die Beitragsfreiheit nicht mehr gegeben ist, unabhängig vom Verhältnis der Zeitpunkte, an denen Versicherungspflicht eintritt und der Elterngeldbezug beginnt? In diesem Fall wäre ein Abwarten mit dem Beginn des Bezugs von Elterngeld bis nach Eintritt der Versicherungspflicht sinnlos.
Ausstieg aus der PKV und Wechsel in die GKV aufgrund Arbeitslosigkeit
vom 22.3.2015 58 € Historischer Preis
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Daraufhin wurde Ich vom Arbeitgeber unwiderruflich, unter Weiterzahlung der Bezüge, von der Arbeitsleistung freigestellt. ... Sofern ein Anspruch auf ALG I besteht,wovon auszugehen ist, wann tritt die Versicherungspflicht genau ein bzw. ab wann ist man in der GKV Pflichtversichert ? ... z.B dass gar kein grundsätzlicher Anspruch auf ALG I besteht aufgrund der oben beschriebenen selbstzuverantworteten Situation ?
Anspruch Arbeitslosengeld 1
vom 9.12.2014 60 € Historischer Preis
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Folgende Situation liegt vor: Ich bin von meinem Arbeitgeber zum 31.01.2015 gekündigt worden. Ich bin/war dann insgesamt 26 Monate bei diesem Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Mein Gehalt beträgt während dieser 26 Monate 6.350,- Euro pro Monat Brutto.
Ablehnungsbescheid vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld 1
vom 25.8.2014 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
November 2013 lehne ich ab (§ 137 Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III). ... November 2013 weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen und haben die Anwartschaftszeit nicht erfüllt (§ 142 und § 143 SGB III). Der Bezug von Mutterschaftsgeld und die Zeit der Kindererziehung waren nicht versicherungspflichtig, da Sie nicht unmittelbar vorher versicherungspflichtig waren und keine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben (§26 Abs. 2 und 2a SGB III).
Krankenkasse - Beitrag nachzahlen, Antrag auf Erlass von Beitragsschulden, etc
vom 19.6.2014 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich habe daraufhin einen "Antrag auf Ermäßigung von Beiträgen und Erlass der Säumniszuschläge bei Anzeige der Voraussetzung der Versicherungspflicht nach §<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 5 SGB V: Versicherungspflicht">5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V</a>" (Neufallregelung) gestellt. Anfang Juni kam die Antwort der Kasse, dass die Voraussetzung um Erlass der Beiträge gem. §<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 5 SGB V: Versicherungspflicht">5</a> I Nr. 13 SGB V nicht erfüllt wären. ... Aber bislang hat sie noch keinen Bescheid über die Bezüge vom Arbeitsamt bekommen.