Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist in jedem Fall möglich, wähtrend der Arbeitslosgkeit in der GKV zu bleiben.
Es ist zwar richtig, dass grundsätzlich der Bezieher von Leistungen nach dem SGB III in der Krankenkasse zu versichern ist, in der er zuletzt als Arbeitnehmer versichert war.Sie können aber bei der PKV einen Antrag (binnen drei Monaten) stellen und somit in der GKV bleiben, vgl. § 8 Abs.1 Ziff.1 SGB V
iVm § 8 Abs.2 SGB V
.
In der Regel wird diesen Anträgen stattgegeben, da Sie als Bezieher von ALG 1 in den Basistarif wechseln müssten und damit für die PKV nicht mehr atttraktiv sind.
Sie müssten natürlich überlegen, ob eine Rückkehr in die PKV für Sie weiter sinnvoll sein kann, so dass Sie sich ggf. Anwartschaften erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 17.01.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwältin Maike Domke
Blücherstraße 64
25336 Elmshorn
Tel: 041217891138
Web: http://www.anwalt-domke.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Maike Domke
hallo Fr. Domke,
danke für die schnelle Rückinfo, leider wurde meine eigentliche Frage nicht beantwortet.
lt. Info der Transfergesellschaft muß ich mich ab 01.01.2017 wieder privat versichern.
Ich bin seit 01.01.2016 bis maximal 30.06.2017 in der Transfergesellschaft.
Ab 01.01.2017 erhalte ich jedoch kein Transferkurzarbeitergeld sondern
mein Gehalt wird in diesen 6 Monaten vom "alten" Arbeitgeber bezahlt.
D.h. rein rechtlich bin ich aktuell vermutlich wie ein "normaler" Arbeitnehmer zu betrachten. ( Brutto ca. 5000.-)
Das soll der Grund sein warum ich ab 01/2017 wieder in die PKV muß.
Ich möchte die PKV unter allen Umständen vermeiden.
Bitte beantworten Sie diese Frage - muß ich aktuell in die PKV ja oder nein?
Wie kann ich PKV vermeiden?
Das hat im Moment mit ALG1 nichts zu tun, da ich dieses fruhestens 07/2016 beantragen werde.
Welche Versicherungsgrenze ist für mich gültig?
4800 oder 4350.- ?
Die Grenze beträgt für 2017 € 4.800,-. Wenn Sie mit dem Einkommen über dieser Grenze liegen, müssen SIe sich privat versichern, wenn Sie drunter liegen, müssen die PKV kündigen und können sich in der GKV versichern.
Dies ist aber in der beschriebenen Konstellation nicht möglich. Es bliebe lediglich die freiwillige gesetzliche Versicherung mit dem Höchstsatz, was aber nicht möglich sein wird, da sie nicht lange genug gesetzlich
versichert waren.
Die einzige Möglichkeit bestünde darin, auf Gehalt zu verzichten und so unter die Einkommensgrenze zu rutschen. Im Bezug von ALG 1 können SIe dann wieder zurück in die gesetzliche KK.
Der Wechsel in die GKV von der PKV ist leider sehr erschwert worden und nur möglich, bei dauerhaftem Verdienst unter der Grenze oder ALG Bezug. Andere Möglichkeiten gibt es nicht (mehr).