Krankenkasse14.06.2003-21.09.2003; -und weiter kurz berufstätig22.09.2003-30.09.2003; -Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente BfAam 20.04.2003 -Kündigung von Arbeitsvertrag durch Arbeitgeberzum 30.09.2006; -ALG I, Arbeitsagentur01.10.2003-22.02.2004; -Übergangsgeld, Umschulung, Teilhabe Leistungsträger BfA23.02.2004-30.09.2004; -ALG I, Arbeitsagentur27.09.2004-29.06.2006 (Anspruch erschöpft); Nach der Beendigung des gerichtlichen Verfahrens (Verfügung vom 22.09.2006) unterbreitete DRV Berlin Vergleichsvorschlag: -„ Die Beklagte gewährt dem Kläger Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund eines Leistungsfalles vom 31.12.2005 ab 01.01.2006 sowie Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit aufgrund eines Leistungsfalles vom 31.12.2005 ab Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt des Leistungsfalles (ab 01.07.2006) bis voraussichtlich 30.06.2009 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen". ... Meine Fragen zur Arbeitslosigkeit ab 01.04.2011. (nach aktuellen Rechtslage): -hätte ich ein Anspruch auf ALG I als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach §26, Abs. 2 Nr.3 SGB III?