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Arbeitslosigkeit & Rente

1. Mai 2019 23:26 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Ich bin 60 Jahre alt. Mein Alter für die Regelaltersrente ist 66 + 2 Monate (Jahrgang 1959). Ich habe bereits heute die Wartezeit für langjährig Versicherte (35 Jahre) erreicht und könnte (mit 11,4% Abschlägen) mit 63 in Rente gehen (01.07.2022)

Was geschieht, wenn ich vor diesem Zeitpunkt (01.07.2022) arbeitslos werde und ALG 1 beziehe? Kann ich dann trotzdem während der Arbeitslosigkeit mit 63 die Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre) beantragen? Ich habe zurzeit Anspruch auf 24 Monate ALG 1.

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

da Sie die Wartezeit bereits erfüllt haben, können Sie auch während einer Arbeitslosigkeit mit 63 die Rente für langjährig Versicherte beantragen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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