Die GmbH hat als Arbeitgeber alle SV und KV Beiträge zu einer GKK abgeführt. ... Als Grund wurde gegeben, dass die Leistungen in Anspruch genommen wurden (z.B. ... In Endeffekt müssen die KV-Beiträge doppelt bezahlt zu werden.
Ein Anspruch auf ALG I besteht und ein entsprechender Bescheid wurde erstellt. ... Ich gehe davon aus, dass dann der ALG I Bescheid aufgehoben wird und eine Rückforderung für KV, RV sowie Lohnersatzleistungen gestellt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin "freiwillig" versicherte Rentnerin bei einer gesetzlichen KV, da ich angeblich nicht die Vorversicherungszeit für die KVdR erfülle. ... Ich nehme auch seit Jahren keinerlei Leistungen für irgendwelche Behandlungen in Anspruch. ... Die Krankenkasse selbst vertritt die Auffassung, mir stünde hierüber keine Auskunft zu.
Da aufgrund der fehlenden Vorversicherungszeiten keine Pflichtmitgliedschaft in der KVdR besteht, wird von der Deutschen Rentenversicherung kein KV-Beitrag einbehalten. ... Es wurden auch tatsächlich keine Leistungen aus einer GKV in Anspruch genommen. ... Mein Onkel verfügt aus den Zuwendungen seiner Schwester über ein Bankguthaben, weshalb eine Antragstellung auf Sozialleistungen und darüber die Realisierung einer KV nicht erfolgversprechend ist.
Zum Hintergrund: Ich bin seit vielen Jahren selbständig und sowohl bei der BG als auch bei der KV (Knappschaft) freiwillig versichert. ... Bei vorhergegangenen Erkrankungen mit Anspruch auf Verletztengeld brauchte ich keine KV-Beiträge entrichten, bei dieser erneuten Erkrankung aber schon. ... Nun weiß ich langsam ehrlich gesagt nicht mehr weiter, für mich hat das Ganze aktuell was von rechte Tasche-linke Tasche zumal der jetzt erhobene KV-Beitrag ein gutes Drittel des Verletztengeldes ausmacht.
Endet zum 15.11. automatisch das vertragsverhältniss mit meiner Krankenver. und ich kann mich bei einer anderen KV selbst versichern falls das über die Arbeitsag. nicht geht. Ich weiß einfach nicht wie ich es am besten mache, ich möchte auch keine schlafende Hunde wecken da mir schon bewusst ist das ich mich eigentlich schon selbst KV müste da ich mittlerweile mit meiner Selbständigkeit mehr verdiene als mit meinem Nebenjob!!
Ich bin Geschäftsführer einer GmbH und beziehe ein relativ geringes Gehalt, bin jedoch chronisch krank und verursache hohe monatliche Kosten für die KV (ich weiss gar nicht, wie ich dann in der privaten KV überhaupt versicherbar wäre). ... Insbesondere interessiert mich, wenn die KV erhebliche Leistungen für mich erbracht hat und diese höher sind als die gezahlten Beiträge: Entfällt für diese Monate dann einfach der Rückerstattungsanspruch der KV-Beiträge und ich gelte für diese Monate als freiwillig versichert zu den geleisteten Beiträgen? ... Oder kann die KV sogar die Differenz zwischen erhaltener Beiträge und erbrachter Leistungen bei mir geltend machen?
Bekommen wir diese KV-Beiträge erstattet (da meine Frau ja rückwirkend in Rente geht und zur KVdR gehört)? ... Muss hier ebenfalls ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden (welche Norm gilt hier als Basis)?
b) Welche SV-rechtlichen Abgaben bei der Abrechnung würden entfallen beim VZ-AG und könnte diese für die eigenständige KV einplanen? Aktuell AG; KV 1000 211,70 EUR, ZBP 20,30 EUR, RV0100 271,16 EUR, AV0010 43,50 EUR, PV0001 40,60 EUR Aktuell AN; KV 126,15 EUR, RV 135,58 EUR, AV 21,75 EUR, PV 22,11 EUR Da ich "nur" ein "gefährliches Halbwissen" habe, bitte ich um eine ausführliche an Beispielen angelehnte Antworten.
Ich wollte mich freiwillig gesetzlich krankenversichern und habe dazu einen Aufnahmeantrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse online ausgefüllt.Bei dieser Krankenkasse war ich früher zwei Jahre lang gesetzlich versichert. ... Während des Anrufs wurde mir gesagt, dass der Krankenkasse mein Antrag nicht vorliegt! ... Gibt es dann überhaupt noch gesetzliche KV bei denen man sich freiwillig versichern kann?
Meine Fragen: 1) Welche Krankenversicherung, seine derzeit noch laufende private deutsche KV oder die österreichische Gebiets-Krankenkasse ist nun die maßbegliche KV? ... 2) Hat er mit der Mitgliedschaft in der Gebiets-KK und der Pensions-Versicherung automatisch einen Anspruch auf das österreichische Pflegegeld? ... - Ruhendstellung der Versicherung, da er zwar mit Wohnsitz in Österreich keine Leistungen erhält, jedoch bei einem Rückzug nach Deutschland wieder in seine Krankenversicherung zurückwechseln kann und somit Ansprüche aus der Pflegeversicherung hat?
Nach 18 Monaten bin ich durch die Krankenkasse ausgesteuert worden. ... Da mein Anspruch auf Arbeitslosengeld jetzt endet soll ich zusätzlich zu den 231,31 Euro nochmal 226 Monatlich an meine Krankenkasse zahlen damit ich weiter Versichert bin.
Nun soll sie nach Auskunft der KV, obwohl sie weiterhin krankgeschrieben ist und nun das Krankengeld wegfällt, einen Standardbeitrag zahlen, der aufgrund eines (fiktiven) Einkommens in Höhe von 1400 Euro (?)
Aufgrund der Elternzeit und eines Umzugs wurde die Meldung an die Krankenkasse vergessen. Nun prüft die Krankenkasse, ob überhaupt noch ein Anspruch auf Familienversicherung besteht. ... Falls die Berechnung der TKK stimmen sollte, müsste ich ca 165,- mtl. für KV und PV an die TKK überweisen.
Selbstredend bezahlt er natürlich auch seine eigene KV aus seinem eigenen Vermögen. ... Zum einen hat die Krankenkasse dem Ehemann mitgeteilt, dass Familienversicherung bis zur Scheidung besteht. ... Muss die Ehefrau (fuer das Kind besteht ja auf jeden Fall auch nach der Scheidung immer ein Anspruch auf Familienversicherung) sich in dieser Situation nunmehr selber versichern, da der freiwillig gezahlte Betrag des Ehemanns eine bestimmte Summe überschreitet?
Die Ehefrau war bisher in Deutschland in der gesetzlichen Krankenkasse selbst versichert. ... Es stellt sich jetzt die Frage nach der Höhe des Beitrages, die die Ehefrau an Ihre deutsche Krankenkasse zu zahlen hat. Denn wird der Ehemann als privat Versicherter von der deutschen Krankenkasse eingestuft, wird ca. das halbe Einkommen des Ehemannes als Basis für den KV-Beitrag der Ehefrau herangezogen - ansonsten ein fiktives Einkommen von 950EUR.
2) Sollte ich nichts unternehmen und sich sich die Krankenkasse erst Monate später melden, habe ich dann noch einen Anspruch auf einen Tarif als freiwillig Versicherter? 3) Inwieweit habe ich Anspruch auf einen vergünstigten sog. ... Oder handelt es sich dabei nur um Kulanzangebote der Krankenkassen?