Wiedereinreise nach England nach unbezahltem Bußgeldbescheid (Folgen und Verjährung)
vom 7.6.2024
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Falls ich vor Ablauf der Vollstreckungsverjährung nach England einreise, muss ich dann die ursprünglichen Forderungen vom 28.05.2018 vor Ort begleichen und kann dann meiner Wege gehen oder wie hoch könnten die Forderungen dann ausfallen und mit welchen weiteren Konsequenzen müsste ich rechnen? Ich bitte um Auskunft mit Verweis auf die entsprechenden Gesetzestexte/Paragraphen, um zu entscheiden, ob ich meine Wiedereinreise nach England auf einen späteren Zeitpunkt verschieben sollte.