Eigentümer der OG-Wohnungen sollen Sanierung der Dachterrassen alleine bezahlen
vom 7.7.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Christina Schmauch / Lalendorf
Instandhaltung (b) Jeder Sondereigentümer ist allein verpflichtet, für die Instandhaltung und Instandsetzung folgender Gebäudeteile zu sorgen, auch wenn sie im Gemeinschaftseigentum stehen: (cc) für einen etwa zu seinem Sondereigentum gehörenden Balkon, einschließlich der Teile des Balkons, die zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen. [...]" - Der eine Eigentümer verlangt also nun, dass die Kosten der Sanierung alleine von den beiden Eigentümern der Dachgeschosswohnungen getragen werden. ... Es gibt bislang keine offizielle Anfechtung dagegen. - Die Teilungserklärung erwähnt nur "Balkon", es gibt keinen Wortlaut zu "Dachterrassen". - Meine Dachterrasse liegt über zwei darunter liegenden Wohnungen und eine darunter liegende Terrasse der Erdgeschosswohnung. ... (2) Wie ist die Formulierung unserer Teilungserklärung in diesem Fall einzuschätzen, sind wir (OG-Wohnungen) wirklich finanziell dazu verpflichtet, die Kosten alleine zu tragen oder hätte die Teilungserklärung dazu detaillierter formuliert werden müssen (Stichwort Dachterrasse/Balkon)?