Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Was kann ich tun, wenn die Hausverwaltung die Behebung des Problems immer hinauszögert?
Setzen Sie der Hausverwaltung eine Frist von 21 Tagen zur Beseitigung des Problems. Verweisen Sie darauf, dass die Thematik bereits lange bekannt ist.
Zeigen Sie auch an, dass es die Pflicht der Hausverwaltung ist, Beeinträchtigungen aus der Sphäre des Gemeinschaftseigentums (hier Heizanlage) für das Sondereigentum zu vermeiden. Seit 4 Monaten besteht bzgl. dem bekannten Problem Untätigkeit.
Kündigen Sie an, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und Schadensersatz gegen die HV geltend zu machen.
2. Was kann ich tun, wenn die Eigentumsversammlung der Nachrüstung der Heizungsanlage nicht zustimmt?
Dann muss eine andere Lösung gefunden werden, um Schäden an Ihrem Eigentum zu vermeiden.
Gibt es keine andere Lösung, kann die Zustimmung durch ein Gericht erzwungen bzw. ersetzt werden.
3. Mein Mieter fordert Mietminderung. Ist eine 20% Minderung von der Gesamtmiete incl. Nebenkosten berechtigt?
Das kommt auf den Umfang des Schimmels an und die eingeschränkte Nutzbarkeit im Verhältnis zur Gesamtfläche. Hierfür gibt es keinen pauschalen Wert. Im Streitfall hat hierüber ein Gericht zu entscheiden.
Dieser Schaden kann dann auch der HV bzw. der Gemeinschaft wegen Verzögerung in Rechnung gestellt werden.
4. Wie kann ich meinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der Mietminderung gegenüber der Hausverwaltung geltend machen?
Siehe hierzu 3.).
Der Minderungsschaden ist zu benennen und ggü. der HV geltend zu machen. Hilfsweise mit einem Rechtsanwalt.
5. Schimmelflecken an der Wand wurden mehrmals vom Hausmeister entfernt, bilden sich aber immer wieder neu. Eine gründliche Entfernung ist z.Zt. nicht möglich, wenn die Ursache nicht behoben worden ist. Soll ich ständig Schimmelflecken entfern lassen? Der Mieter darf durch die Mietminderung das Zimmer theoretisch nicht benutzen. (Der Balkon ist aber nur durch dieses Zimmer erreichbar)
Das ist richtig und vollkommen nicht nachvollziehbar. Was bringt ein "überstreichen" der Flecken, wenn man die Ursachen kennt und weiß, dass dies immer wieder auftritt. Hierin liegt eine klare Pflichtverletzung der HV, was zum Schadensersatz führt.
6. Wer trägt die Kosten für das Entfern von Schimmelflecken?
Diese hat die Hausgemeinschaft zu tragen. Bei "Vertiefung" des Schadens kann die Gemeinschaft die Hausverwaltung in Regress nehmen (wenn früheres agieren weniger Kosten verursacht hätte).
7. Wer trägt die Kosten der notwendigen Renovierung nach der Mangelbeseitigung?
Auch die Gemeinschaft und die HV (siehe unter 6.). Hilfsweise der Bauträger, wenn eine fehlerhafte Bauisolierung/Dämmung vorliegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-