Mietvertrag - Haus und kapuutes Dach
vom 3.8.2025
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Besonderheiten Mietvertrag: In §6 wird die komplette Instandhaltungspflicht – auch bei Schäden – auf den Mieter abgewälzt. ... Keine Betriebskostenabrechnung durch die Vermieterin – Mieter trägt alle laufenden Nebenkosten. ... Die Eigentümerin /Vermieterin möchte der Familie helfen eine passende Wohnung in der Nähe zu finden und bemüht sich um einen Kontakt mit einer Hausverwaltung.