Uebernahme eines DSL-Vertrages nach Kauf einer ETW
vom 24.7.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Zur Wohnung gehört auch ein Telefon-/DSL-Vertrag mit längerer Laufzeit mit Gesamtgebühren iHv ca. 600€, der aber versehentlich im Gegensatz zur übrigen Ausstattung nicht im Kaufvertrag aufgeführt wurde. Muss der Käufer der Wohnung den Telefon-/DSL-Vertrag trotzdem auf seinen Namen übernehmen oder muss ich als alter Eigentümer diesen weiterführen, wenn der Käufer diesen Vertrag nicht übernehmen will?