Sonderumlage nach Kaufdatum und nach der Kaufpreiszahlung vor Eigentumsumschreibung
vom 13.2.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
hier die e-mail der HV bei dem Rückstand handelt es sich um die Sonderumlage (Beschluss auf der ETV am 16.09.2024, fällig am 27.10.2024), welche fällig war, als Sie noch (Verkäufer) der Eigentümer waren (Grundbucheintrag am 03.12.2024). Sollten Sie eine Vereinbarung mit dem Käufer getroffen haben, dass dieser die Sonderumlage überweisen soll, leiten Sie diese E-Mail bitte an den Käufer weiter. mail von der neuen Käuferin: Die neue Eigentümerin/Käufer bezieht sich auf die Fälligkeitstheorie: Entsprechend der Fälligkeitstheorie muss der alte, noch im Grundbuch stehende Eigentümer zahlen. ... Gutschriften steht das Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen dem Verwalter zu.