Frage zu Untermietvertrag / selbstschuldnerische Elternbürgschaft
vom 24.11.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Unsere Frage: sind diese Regelungen in der Höhe eindeutig beschränkt auf einen bestimmten Betrag (hier 3 Monatskaltmieten) oder gibt es hier eine Ausnahme, die sich aus dem Vertrag oder Gesetz ableiten lässt, dass die Bürgschaft über einen höheren Betrag gilt? ... Sie sagt zu, für die Dauer des Mietverhältnisses eine selbstschuldnerische Bürgschaft Ihrer Eltern zur Sicherung der Gesamtmiete beizubringen. c) Die Untermieterin erbringt zur Sicherung aller Ansprüche der Hauptmieterin aus diesem Vertrag eine Kaution in Höhe der dreifachen Monatskaltmiete, insgesamt 1.350,00 Euro. ... Ort /Datum Unterschrift Bürge Unterschrift Bürge Besten Dank