Recht auf Untervermietung anliegender Ferienwohnung zurückziehen
vom 23.6.2025
für 61 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Die derzeitige Mieterin der Hauptwohnung wurde von den damaligen Verwaltern des Objekts (Großeltern) das Recht eingeräumt, die separate Ferienwohnung eigenständig an Feriengäste zu vermieten. ... Diese Regelung wurde also nicht direkt vom Eigentümer selbst getroffen, sondern durch seine gesetzlichen Vertreter oder Verwalter. Inzwischen ist der Eigentümer volljährig und alleiniger Eigentümer der Immobilie. ⸻ Ziel: Der Eigentümer möchte dieses eingeräumte Sonderrecht der Mieterin widerrufen bzw. aufheben und die separate Wohnung künftig selbst dauerhaft (nicht mehr als Ferienwohnung) vermieten. ⸻ Rechtsfrage zur Prüfung: 1.Ist die Aufhebung des eingeräumten Sondernutzungsrechts der Mieterin rechtlich zulässig, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Eigentümer zum Zeitpunkt der Vereinbarung minderjährig war?