Betriebskosten für Garage
vom 29.9.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
"Gemäß den hier vorliegenden Informationen beschulten unsere Mitglieder für die Garage keine Betriebskosten, so dass der Betrag von 146,30 EUR nicht angefordert werden kann". Es gibt keine Regelung zur Miete und auch zu den Betriebskosten der Garage. ... In 2017 hat der Mieter die Garage vom Voreigentümer des Hauses bekommen, mit dem Wortlaut: "Sie können die Garage sehr gerne übernehmen wenn Herr Bettinger die Garage abgegeben hat und ausgezogen ist" Wenn keine Vorauszahlung der Betriebskosten einer Garage vereinbart wurde, dann kann diese doch trotzdem verlangt werden, oder?