Wasserschaden in WEG / Haftplicht und Gebäudeversicherung verweigern Zahlung
vom 27.9.2025
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Wohnungseigentümer ein und zwei Etagen unter mir meldeten Feuchtigkeit in Decken, Wänden und Möbeln an die Hausverwaltung. ... Die betroffenen Eigentümer unter mir fordern nun von mir als „Verursacher" die Begleichung der Schäden. ... Meine konkrete Frage ist nun, können die betroffenen Eigentümer mich in die Pflicht nehmen oder muss die Gebäudeversicherung eintreten?