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67 Ergebnisse für schaden eigentümer gemeinschaftseigentum balkon

Eigentümer der OG-Wohnungen sollen Sanierung der Dachterrassen alleine bezahlen
vom 7.7.2025 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Instandhaltung (b) Jeder Sondereigentümer ist allein verpflichtet, für die Instandhaltung und Instandsetzung folgender Gebäudeteile zu sorgen, auch wenn sie im Gemeinschaftseigentum stehen: (cc) für einen etwa zu seinem Sondereigentum gehörenden Balkon, einschließlich der Teile des Balkons, die zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen. [...]" - Der eine Eigentümer verlangt also nun, dass die Kosten der Sanierung alleine von den beiden Eigentümern der Dachgeschosswohnungen getragen werden. ... Es handelt sich also um deutlich mehr als nur um einen "Balkon": Meine Einschätzung: - Der Eigentümer hätte den Beschluss schon eher anfechten müssen. - Die Teilungserklärung ist zu ungenau formuliert und regelt nur den Umgang mit Balkonen, nicht aber mit Dachterrassen. Eine Dachterrasse ist im rechtlichen Sinne nicht gleichzusetzen mit einem Balkon.
Haftet aktueller Eigentümer für Schäden am Gemeinschaftseigentum
vom 9.6.2025 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG und habe von der Hausverwaltung einen Umlaufbeschluss zur Sanierung eines Balkons erhalten. ... Dadurch kam es laut Gutachten zur Korrosion am Wandanschluss und zu Schäden an der Abdichtung. ... Ich stellte die Frage, ob der entstandene Schaden nicht durch eine nachträgliche, nicht fachgerechte Veränderung im Bereich des Sondereigentums verursacht wurde – konkret durch die Art der Verlegung des Fliesenbelags – und ob in diesem Fall nicht der betreffende Eigentümer für die dadurch entstandenen Schäden am Gemeinschaftseigentum gemäß § 14 Nr. 1 WEG haften müsse.
Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen andere Mitglieder der WEG auf Mietausfall
vom 31.10.2024 für 65 €
beantwortet von Rechtsanwalt
In unserer WEG wurde beim Auszug eines Vermieters festgestellt, dass in der Wohnung des Eigentümers A ein Wasserschaden am Sondereigentum entstanden ist, welcher laut Gutachten durch eine undichte Stelle am Balkon/der Außenfassade, also verursacht durch nicht intaktes Gemeinschaftseigentum, entstanden ist. Über den Verwalter wurde die Reparatur des Gemeinschaftseigentums und Gefallen halber auch des Sondereigentums beauftragt, der Eigentümer A hat dies nicht selbst organisiert oder aktiv vorangetrieben. ... Der Eigentümer A verlangt nun Reparaturkosten für sein Sondereigentum und Mietausfall bis zur erfolgreichen Wiedervermietung.
Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum durch Sondereigentümer
vom 21.5.2024 für 55 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Können/dürfen mit den Kosten zur Instandhaltung dieses Gemeinschaftseigentums ausschließlich die jeweiligen Sondereigentümer belastet werden? ... Haftet der Sondereigentümer gegenüber der Gemeinschaft oder Dritten, wenn er Schäden verursacht durch nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommene Arbeiten oder durch unfachmännische Eigenleistung?
Wasserschaden an Eigentumswohnung in WEG - Pflichtverletzung des Verwalters?
vom 25.1.2024 für 75 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sachverhalt: Ich bin Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung (ETW) in 23843 Bad Oldesloe. ... Es stellte sich heraus, dass die Bitumen-Abdichtung des Balkons der schräg oberhalb der ETW liegenden Wohnung (eines anderen Eigentümers) ursächlich für den Feuchtigkeitsschaden ist. ... Insgesamt wollen wir den V nun zu zügigem Handeln zwingen; erst dann können wir die Beseitigung des Schadens an der ETW in Angriff nehmen.
Schäden durch Baum der WEG
vom 5.8.2023 für 52 €
Der Baum ist sehr hoch gewachsen ragt ùber das Dach des Mehrfamilienhauses derWEG ca 20 Eigentümer daher mit Âstwn über das Dach und den Balkon meiner Wohnung .Die Regenablaufrinne am Dach war daher mehrfach schon durch herabfallende Blätter verstopft . ... Es war starker Regen und Wind daher sind Blätter von Asten über dem Balkon in den Balkon gefallen und haben den Abfluss verstopft. Das Wasser ist im Balkon angestiegen und ist durch die marode Terassenture in die Wohnung eingedrungen .
Mietrecht - Wohnungseigentum
vom 15.8.2022 für 100 €
Ich würde es sogar begrüßen, dass aufgrund der sehr guten Lage mit Weitblick ins Grüne, neue und sogar größere Balkon für alle Eigentümer entstehen. ... Der Balkon kann von meinem Mieter nicht genutzt werden! ... Aus diesen Rücklagen könnten Balkone saniert werden.
Balkonbelag sanieren - wer trägt die Kosten?
vom 8.7.2021 für 42 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin Eigentümer einer vermieteten ETW. ... Laut Hausverwaltung ist der Mieter aufgrund mangelnder Sorgfaltspflicht hauptverantwortlich für den Schaden. ... Er gibt Verwitterung als Grund an und gibt an, den Balkon ordnungsgemäß benutzt zu haben.
Wohneigentum Rechtsstreit Fensteraustausch
vom 7.2.2019 53 € Historischer Preis
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Nun hat der Gegner das Protokoll das er vom früheren Eigentümer bekommen konnte, an das Gericht gesendet , und behauptet, dass die Schäden die ich an bringe , in 6 Jahren nicht entstaden sein können, Ein Gutachter wurde bestellt, dieser kommt zu dem Schluss: "Daher indizieren Sie einen Wartungs Reparaturbedarf ." ... Der Balkon hatte keine Regentraufe auch unten am Fenstersockel sind die Unterlichter durch früheren Wasser eintritt beschädigt. ... Aber die Schäden sind dennoch am Glas Fenster zu sehen.
WEG, abweichende Verteilung von Reperaturmaßnahmen
vom 27.12.2018 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wassableitungsmaßnahmen von den Balkonen, da hier immer Wasser auf die darunterliegenden Balkone tropft. ... Fakt is weiterhin: - Ein Teil der Eigentümer hat diese Maßnahmen umgesetzt. - 2 der 6 Wohnungen befinden sich mittlerweile im Besitz anderer Eigentümer.- - Nun stehen weitere dringende Maßnahmen an um Schäden zu beseitigen, die durch das Wasser entstehen. ... Andere Eigentümer nicht.
Zur Reparatur am GemEigentum (Dachterrasse)
vom 26.8.2017 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Da der Schaden am GemE zu Lasten aller Eigentümer geht, das dürfte unstrittig sein, stellt sich die Frage nach der Schadenshaftung der Gem für die unumgängliche Entfernung der Plattierung und die Wiederherstellung des alten Zustandes nach der Schadensbehebung. Muss ich als Verwalter davon ausgehen, das § 14WEG .4 für diesen Fall so auszulegen ist, das die Wohnungseigentümer für alle Kosten dieser Schadensbeseitigung, also Reparatur des Schadens am GemE und auch für die Neuverlegung der Platten zuständig ist ? ... Zusatz: bauseits war die Terrasse bei Erstbezug mit Betonplatten belegt, die der Eigentümer auf seine Kosten durch hochwertigere Platten ersetzte und neu verlegen ließ.
Schimmel mit unklarer Ursache - Hausverwaltung reagiert nicht
vom 5.5.2017 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Mieter beklagen Schimmel in der oberen Ecke im Wohnzimmer (an dieser Wand geht es auch auf den Balkon hinaus. ... Falls sich herausstellt, dass der Schimmel tatsächlich durch Mängel am Gemeinschaftseigentum (undichtes Dach o.ä.) entsteht, wie kann ich die HV dazu bringen dies zu beheben (habe ich einen Rechtsanspruch)? ... Ich überlege i.R. der nächsten Eigentümerversammlung einen Punkt auf die Agenda zu nehmen, dass die HV das Gemeinschaftseigentum ggf. nicht fachgerecht und verantwortlich verwaltet und ich mich durch die HV nicht ausreichend vertreten fühle.
WEG Balkonsanierung
vom 4.10.2016 75 € Historischer Preis
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Seit April 2016 sind wir als neue Eigentümer einer WE im Grundbuch eingetragen. ... Dies teilten die Voreigentümer so auch (nachweislich) mehrmals, zuletzt Ende Januar 2016 der Verwaltung mit, mit der Bitte zur Erstellung eines neuen, sachgerechten Angebotes zur Reparatur der Schäden am Gemeinschaftseigentum. ... Bezüglich der Kosten gedenken wir uns hier auf § 14 Abs. 4 WEG zu berufen, und die Summe für den Belag von der Gemeinschaftskasse zu fordern Andernfalls würden wir ja doppelt zu Kasse gebeten, da wir anteilig ohnehin die Reparatur am Gemeinschaftseigentum des Balkons mit tragen müssen.
Haftung durch Sondereigentümer
vom 25.3.2016 58 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zustand: Schäden am Gemeinschaftseigentum eines Balkons durch erlaubtes, aber mangelhaftes Aufbringen eines Fliesenbelags durch einen Sondereigentümer, der die Wohnung jedoch zwischenzeitlich verkauft hat. 1. Haftet der Sondereigentümer für den Schaden? ... Wer klagt gegen den Sondereigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaft oder die einzelnen Eigentümer?
verstopfte Balkonabflussrinne --> Übernahme von Folgeschäden
vom 20.1.2016 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Obwohl der Schaden schon vor zwei Jahren der Hausverwaltung gemeldet wurde, geschah bisher wenig. Der Eigentümer der Wohnung mit dem undichten Balkon reinigt inzwischen zwar regelmäßig den Ablauf, die Risse in der Bodenkeramik sind jedoch weiter vorhanden. ... Der Balkon gehört zum Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht des über mir wohnenden Eigentümers.
Balkon im Sondereigentum
vom 15.6.2015 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Stock in einem 10 Familien Haus.In der Wohnung neben uns liegt ein Feuchtigkeitsproblem aufgrund des darüber liegenden, anscheinend defekten Balkons vor.Dies wurde durch einen Sachverständigen festgestellt. In der Teilungserklärung heisst es: ...verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohneinheit nebst Balkon und Keller... ... Unserer Meinung nach ist laut Teilungserklärung jeder Eigentümer für seinen Balkon selbst verantwortlich.Hier ergibt sich für uns, dass der schadhafte Balkon vom Eigentümer selbst saniert werden muss und dieser auch für den daraus resultierenden Schaden in der darunter liegenden Wohnung aufkommen muss.Ist das richtig?