Eigentümer der OG-Wohnungen sollen Sanierung der Dachterrassen alleine bezahlen
vom 7.7.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Christina Schmauch / Lalendorf
Instandhaltung (b) Jeder Sondereigentümer ist allein verpflichtet, für die Instandhaltung und Instandsetzung folgender Gebäudeteile zu sorgen, auch wenn sie im Gemeinschaftseigentum stehen: (cc) für einen etwa zu seinem Sondereigentum gehörenden Balkon, einschließlich der Teile des Balkons, die zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen. [...]" - Der eine Eigentümer verlangt also nun, dass die Kosten der Sanierung alleine von den beiden Eigentümern der Dachgeschosswohnungen getragen werden. ... Es handelt sich also um deutlich mehr als nur um einen "Balkon": Meine Einschätzung: - Der Eigentümer hätte den Beschluss schon eher anfechten müssen. - Die Teilungserklärung ist zu ungenau formuliert und regelt nur den Umgang mit Balkonen, nicht aber mit Dachterrassen. Eine Dachterrasse ist im rechtlichen Sinne nicht gleichzusetzen mit einem Balkon.