Parkettschaden in Mietwohnung
vom 12.7.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie mit der Bitte um eine rechtliche Einschätzung zu folgendem Mietproblem: Unsere Vermieterin macht uns derzeit wiederholt für Schäden oder Abnutzungserscheinungen in der Wohnung verantwortlich, die unseres Erachtens nach dem Alter der Wohnung und der üblichen Abnutzung geschuldet sind – und nicht unserem Verhalten. Konkret geht es aktuell um 2 mm breite Fugen im Parkettboden, der seit über 25 Jahren in der Wohnung liegt. Die Vermieterin ist der Auffassung, dass dies unsere Schuld sei.