Die Wohnung im 1.Stock (Partei 2), die etwa 150 qm umfasst, wird so konzipiert, dass es unter den baulichen Gegebenheiten möglich ist, dass meine Frau und ich einen Wohnteil der Partei 2 nutzen könnten, quasi zusätzlich zu meiner Schwägerin in der Partei 2 wohnen. ... Wir werden dann keine Miete in dieser "Wohnung in der Wohnung" zahlen, sondern haben dann notariell beglaubigt einfach ein Wohnrecht in dieser Partei 2. (2) Falls meine Frau und ich dieses Wohnrecht nicht nutzen, und in Absprache mit der Schwägerin als Eigentümerin, jemand Außenstehenden statt uns darin wohnen lassen, quasi als "Untermieter", dem wir diese "Wohnung in der Wohnung" vermieten: Ist dies Wohn-, und Mietrechtlich gestattet bzw. eine legal Vorgehensweise?