Begründung in Zeitmietvertrag unwirksam?
vom 12.7.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
In einem Zeitmietvertrag mit einem Mieter habe ich dazu folgende Passus mit Begründung eingefügt: "§ 3 Zeitmietvertrag 1. ... Grund: Ein Haushaltsangehöriger des Vermieters, Sabine Rost, wird in die Wohnung einziehen." Nun meint der Mieter mit gesetzlicher Kündigungsfrist ausziehen zu können, da er meint, meine Begründung im Zeitmietvertrag sei unwirksam und es läge daher ein unbefristeter Mietvertrag vor.