Hallo, ich benötige Antworten auf folgende Fragen basierend auf folgendem Paragraphen im Mietvertrag. Sachverhalt: - Mieter zieht aus ohne Streichen, ohne Schließen von Löchern, Entfernen von Nägeln, Entfernen von Lampen, mit Dokumentieren Flecken an der Wand /Rissen in der Farbe an der Wand - Dies hat der Mieter im Übergabeprotokoll auch so bestätigt - Wohnung wurde neu gemalert übergeben (Sonstige Vereinbarung Mietvertrag: "Es gilt als vereinbart, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung im gleichen Zustand wie beim Einzug übergeben wird. ... Schönheitsreparaturen bei Auszug: Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeitanteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe (Quote) zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit bei den Naßräumen (Küchen, Bädern, und Duschen) länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33 % der Kosten, liegen sie länger als zwei Jahre zurück 66 %, bei mehr als drei Jahre 100 %.