Mieter / Bürge drohte heute mit Einschaltung Anwalt. 11.) ... Für Beschädigungen der Mietsache und des Gebäudes sowie der dazugehörigen Anlagen ist er ersatzpflichtig, soweit sie von ihm, von Angehörigen seines Haushaltes, seinen Untermietern, Besuchern, Verwandten, Angestellten oder von ihm bestellten Handwerkern usw. verursacht werden. ... Schäden (Löcher Wand, von Kinderhand bemalte Wände, sichtbar trotz grob nachgemalter Übertünchen mit weißer Farbe, Wasserschäden an Laminat, Wasserschäden an Türrahmen, Kratzspuren Katze an 2 Türrahmen, Elektrokabel rausgerissen, Starkstormsteckdose defekt, Duschkabine stark verschmutzt, weitere Bohrungen in Fliesen) 1.2.