Wirksamkeit einer Klausel zu Schönheitsreparaturen in Zusatzvereinbarung
vom 3.9.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Stattdessen beauftragen die Mieter daher den Vermieter, dies zu übernehmen. Dies wird wie folgt geregelt: Während der Mietzeit Reparaturen und so genannte Schönheitsreparaturen werden in Absprache zwischen Mieter und Vermieter diskutiert und dann ausgeführt, sofern es der Zustand der Wohnung erfordert. ... Der Vermieter lässt diese Arbeiten dann in seinem Auftrag durchführen; der Mieter zahlt.