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Kappungsgrenze Mieterhöhung

| 5. September 2024 17:13 |
Preis: 80,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Von meinem Vermieter am 1.9.24 folgendes Schreiben erhalten:
Mieterhöhung zum 1.10.2024 sehr geehrte usw. aufgrund der stetig steigenden Mietkosten und der aktuellen Inflation müssen wir leider Ihre Kaltmiete von derzeit 415 Euro auf 500 Euro ab dem
1.10.2024 erhöhen. Gesamtmietpreis mit Nebenkosten 592,46 Euro.
Wir bitten Sie Ihren Dauerauftrag dementsprechend zu ändern. Der durchschnittliche Kalt Mietpreis liegt derzeit bei Euro 11.79, das würde bei 54qm Wohnfläche einer Kaltmiete von Euro 637 entsprechen.
Die letzte Mieterhöhung war zum 1.1.2023 von € 375.-- auf € 415.--
Soweit ich recherchiert habe gibt es in Fürth eine Kappungsgrenze von 15%. Innerhalb von 3 Jahren
dürfte die Miete also nicht mehr als 15% steigen. Zu den 15% fehlen also noch € 16.25. dies wäre auch die monatliche Mieterhöhung bis Ende 2025.
Bei der Wohnung handelt es sich um eine 2-Zimmerwohnung mit Ölofenheizung. Nur 1 Ölofen in der Wohnung, Rest wird elektrisch beheizt und muss die Ölpumpe im Keller bei Defekt vom Mieter bezahlt werden?
Bitte dazu Ihre Meinung - danke !

5. September 2024 | 17:46

Antwort

von


(742)
Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.

Überschreitet die geforderte Erhöhung die Kappungsgrenze kann die Forderung zurück gewiesen werden. Im vorliegenden Fall wird die Erhöhung um 20% (bzw. 15%) deutlich überschritten. Sie sollten dies dem Vermieter mitteilen und die Erhöhungsforderung zurückweisen.

Reparaturarbeiten im Haus können mietvertraglich auf den Mieter übertragen werden. Schauen Sie hierfür in Ihren Mietvertrag. Die Kosten der einzelnen Reparatur dürfen dabei bestimmte Beträge (in der Regel max. 140€) nicht übersteigen. Übersteigt die Forderung den im Mietvertrag vereinbarten Betrag, können Sie auch diese Forderung zurück weisen. Auch einen Teilbetrag müssen Sie nicht zahlen (wenn also die Rechnung 300€ beträgt, müssen Sie nicht bis zur Höchstgrenze bezahlen).

Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 6. September 2024 | 18:12

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am Anfang etwas enttäuscht über die kurze Antwort. Aber im Nachhinein muss ich feststellen, dass sie meine Unsicherheiten komplett
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 6. September 2024
4,8/5,0

am Anfang etwas enttäuscht über die kurze Antwort. Aber im Nachhinein muss ich feststellen, dass sie meine Unsicherheiten komplett
beseitigt hat.


ANTWORT VON

(742)

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63667 Nidda
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