Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.
Überschreitet die geforderte Erhöhung die Kappungsgrenze kann die Forderung zurück gewiesen werden. Im vorliegenden Fall wird die Erhöhung um 20% (bzw. 15%) deutlich überschritten. Sie sollten dies dem Vermieter mitteilen und die Erhöhungsforderung zurückweisen.
Reparaturarbeiten im Haus können mietvertraglich auf den Mieter übertragen werden. Schauen Sie hierfür in Ihren Mietvertrag. Die Kosten der einzelnen Reparatur dürfen dabei bestimmte Beträge (in der Regel max. 140€) nicht übersteigen. Übersteigt die Forderung den im Mietvertrag vereinbarten Betrag, können Sie auch diese Forderung zurück weisen. Auch einen Teilbetrag müssen Sie nicht zahlen (wenn also die Rechnung 300€ beträgt, müssen Sie nicht bis zur Höchstgrenze bezahlen).
Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
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