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Mietrecht Gartenanteil

18. August 2024 17:42 |
Preis: 32,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Laut Mietvertrag Dachgeschoss inklusive Gartenanteil gemietet.
Wer ist für die Gartenpflege zuständig? Vermieter oder Mieter? Im Mietvertrag steht nichts über die Gartenpflege, lediglich die Formulierung "§1Mietgegenstand Dachgeschoss inklusive Gartenanteil.
Genügt es, wenn ich als Mieter Rasen mähe und Sträucher schneide? Muss ich auch defekte und lose Treppenstufen reparieren?

18. August 2024 | 18:05

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn im Mietvertrag wie hier nichts Spezifisches zur Gartenpflege geregelt ist, liegt die Verantwortung für die Gartenpflege grundsätzlich beim Vermieter. Dies ergibt sich aus § 535 BGB, wonach der Vermieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten hat.

Da in Ihrem Mietvertrag lediglich steht, dass das Dachgeschoss inklusive Gartenanteil vermietet wird, ohne weitere Details zur Gartenpflege, sind Sie als Mieter nur zu einfachen Pflegearbeiten verpflichtet. Diese umfassen Tätigkeiten wie Rasenmähen, Unkrautjäten und das Entfernen von Laub. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. I-10 U 70/04), wonach einfache Pflegearbeiten keine besonderen Fachkenntnisse oder hohen Kostenaufwand erfordern dürfen.

Das Beschneiden von Sträuchern kann ebenfalls zu den einfachen Pflegearbeiten zählen, solange es keine besonderen Fachkenntnisse erfordert. Tätigkeiten wie das Beschneiden von Bäumen, das Düngen von Pflanzen oder das Vertikutieren des Rasens fallen jedoch nicht darunter und sind Sache des Vermieters.
Bezüglich der defekten und losen Treppenstufen: Diese fallen nicht unter die Gartenpflege, sondern unter die Instandhaltungspflicht des Vermieters. Sie sind als Mieter nicht verpflichtet, solche Reparaturen durchzuführen. Sie sollten den Vermieter schriftlich über die defekten Treppenstufen informieren und ihn zur Reparatur auffordern.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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